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Meinung
Meinung
Michael Roth
Michael Roth

ist Direktor der Engadiner Kraftwerke AG.

  • Engadiner Kraftwerke AG, 7530 Zernez
  • email

 

30.01.2017  | 

Nur ein Tropfen auf die Turbine

Das Parlament hat die Bedeutung unserer wichtigsten und zugleich umweltfreundlichen Energiequelle für eine nachhaltige und zuverlässige Energieversorgung erkannt. Die verabschiedete Energiestrategie 2050 sieht sogar einen Ausbau der Wasserkraft vor, obwohl sich Wasserkraftbetreiber eher Gedanken machen müssten, aufgrund der tiefen Energiepreise ihre Anlagen ausser Betrieb zu nehmen. Tritt die Energiestrategie in Kraft, kann die Wasserkraft also auf finanzielle Unterstützung zählen. Einerseits stehen insgesamt 600 Millionen Franken für Investitionsbeiträge in die Grosswasserkraft zur Verfügung. Anderseits werden Wasserkraftunternehmen, welche die erzeugte Energie unter den Gestehungskosten auf dem Markt absetzen müssen, während fünf Jahren mit jährlich 120 Millionen Franken entschädigt. Diese Unterstützung reicht jedoch bei Weitem nicht aus, um wirtschaftliche Schwierigkeiten der Schweizer Wasserkraft zu beheben. Alleine die von der EKW produzierte Energie müsste mit einem jährlichen Betrag in der Grössenordnung von 20 Millionen Franken gestützt werden, damit wir sie kostendeckend an den Strombörsen verkaufen könnten. Die Schweizer Wasserkraft als wichtigste Quelle unserer Stromversorgung bleibt also trotz Energiestrategie 2050 existenziell gefährdet.

Ein Silberstreifen am Horizont ist jedoch in Sicht: Ende 2019 läuft die gesetzlich festgelegte Wasserzinsregelung aus. Als Eigentümerin eines Wasserkraftwerks hoffen deshalb nicht nur die EKW auf eine deutliche Reduktion der finanziellen Belastungen. Der Bund muss bis 2020 eine neue Gesetzesregelung suchen und in Kraft setzen. Die Vorschläge, die in diesem Jahr in die Vernehmlassung gehen, werden sowohl für die Kraftwerke als auch für die Berggebiete von hohem Interesse sein. Während Betreiber wie die EKW auf eine deutlich tiefere finanzielle Belastung angewiesen sind, benötigen die Berggebiete weiterhin Wasserzinseinnahmen zum Erhalt ihrer Lebensqualität. Berücksichtigen wir, dass sich die Wasserzinsen – aufgrund der falschen Annahme von steigenden Energiepreisen – innerhalb von nur 20 Jahren verdoppelt haben, ist im aktuellen Marktumfeld eine deutliche Anpassung des Wasserzinsregimes daher sicherlich angezeigt.

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  • E_1702_roth (PDF)

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